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Ambulante Pflegesachleistung
Was ist die Pflegesachleistung?
Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst engagieren und erhalten dann die sogenannte Pflegesachleistung.
Dazu zählen:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen – wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen – wie zum Beispiel Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld
- Hilfen bei der Haushaltsführung – zum Beispiel Reinigen der Wohnung
Die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung
Die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für häusliche Pflegehilfe betragen seit dem 1. Januar 2023 monatlich:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat auch zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen. Die Pflegeleistungen können entsprechend der individuellen Pflegesituation bedarfsgerecht zusammengestellt werden.
Sprechen Sie uns gerne dazu an – entweder per Telefon (06106 7797 307) oder über unser Kontaktformular.