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Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder dazu beitragen, den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen:

  • technischen Pflegehilfsmitteln – wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem
  • zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln – wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Bettunterlagen

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können.

Zu den Kosten für technische Pflegehilfen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt.

Gut zu wissen: Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung: 06106 7797 307

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